Corona News:
Wer im Salon Weinheim (Baden-Württemberg) eine Friseurdienstleistung wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung. Mögliche Testzentren für die Orte Weinheim, Hemsbach und Laudenbach haben wir unten verlinkt.
Für den den Salon in Heppenheim (Hessen) ist noch kein Nachweis nötig.
Link Testzentrum Weinheim:
Link Testzentrum Hemsbach:
Link Testzentrum Laudenbach: